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Aufbewahrungspflichten und -fristen in der Druck- und Medienindustrie – Handbuch des bvdm in zweiter Auflage erschienen

Das Handbuch „Aufbewahrungsfristen in der Druck- und Medienindustrie“ gibt Antworten auf die Fragen, wer nach dem Handels- und Steuerrecht oder anderen Rechtsvorschriften aufbewahrungspflichtig ist, was aufzubewahren ist und wie lange aufbewahrt werden muss. Seit der Erstauflage des Handbuches ist der Gesetzgeber nicht untätig gewesen. Die unüberschaubare Gesetzesflut hat zusätzliche Aufbewahrungspflichten mit sich gebracht. Auch im Steuerrecht hat sich viel getan. Dies berücksichtigt die jetzt erschienene zweite Auflage und bringt das Werk damit auf den neuesten Stand. Der Buchführungspflichtige erhält so eine größere Sicherheit bei der Beachtung der gesetzlichen Anforderungen. Dabei wurde versucht, möglichst alle Vorschriften, die den betrieblichen Bereich, speziell den der Druck- und Medienindustrie, betreffen, in die Übersicht aufzunehmen.

Jedes Unternehmen hat mit einer Fülle von Dokumenten, Schriftstücken und Unterlagen zu arbeiten, ohne die ein ordnungsgemäßer Betriebsablauf nicht möglich ist. Trotz elektronischer Verarbeitung und Speicherung bleibt der Umfang der in Papierform abgelegten Dokumente erheblich. Zudem muss im E-Business die E-Mail-Kommunikation mit steuerlich relevantem Inhalt samt Anhang elektronisch archiviert werden.

Das Handbuch ermöglicht Ihnen den Überblick darüber, welche Dokumente in welcher Weise, von wem und wie lange aufzubewahren sind. Im ersten Teil des Leitfadens werden die gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung dargestellt und erläutert. Der zweite Teil listet alphabetisch geordnet Unterlagen, Dokumente und Schriftstücke auf, zu denen jeweils die gesetzliche Aufbewahrungsdauer, ergänzende Hinweise sowie die in der Regel für die Aufbewahrung zuständige Person (Personalleiter, kaufmännischer und technischer Leiter) angeführt werden.

Die Publikation ist nur für Verbandsmitglieder erhältlich.
Claudia Stöhr-Dill, Aufbewahrungsfristen in der Druck- und Medienindustrie, Artikel-Nr. 81022, 78 Seiten, 33,00 Euro zzgl. 7 % MwSt. und Versand.


> Hier können Sie die Publikation bestellen.

Neue Berufsgenossenschaft für die Druckindustrie

Im Zusammenhang mit der Reform der Sozialversicherung hatte der Gesetzgeber in der letzten Legislaturperiode auch eine Reorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Die von der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) und vom Bundesverband Druck und Medien (bvdm) geforderte inhaltliche Änderung der Unfallversicherung (z. B. beim Versicherungsschutz für Wegeunfälle) kam nicht zustande. Vielmehr beschränkte sich der Gesetzgeber auf rein organisatorische Maßnahmen. Diese beinhalten, dass die bisherigen gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) im Wege freiwillig auszuhandelnder Fusionsverträge auf die Zahl von insgesamt 9 BGen bundesweit reduziert werden müssen. Hierfür lief eine Frist bis 31.12.2009, ansonsten drohten Zwangszusammenschlüsse. Die für unsere Branche zuständige BG Druck und Papierverarbeitung hat den Fusionsprozess erfolgreich abgeschlossen.

Die neue BG, zu der nunmehr auch die Druckindustrie zählt, ist die BG ETEM, mit Sitz in Köln, wobei der bisherige Sitz in Wiesbaden als weitere Hauptgeschäftsstelle erhalten bleibt. Die Abkürzung „ETEM“ steht für die Branchen Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik sowie für Energie, Gas, Wasser und Fernwärme sowie für Medienerzeugnisse. Der zuletzt genannte Begriff repräsentiert ohne jede Veränderung den bisherigen Zuständigkeitsbereich der BG Druck und Papierverarbeitung.

Der entsprechende Fusionsvertrag, der erst im November 2009 nach langwierigen und komplizierten Verhandlungen durch die jeweiligen Vorstände unterzeichnet wurde, wurde im Dezember 2009 rechtzeitig vom Bundesversicherungsamt genehmigt. Am 13. und 14. Januar 2010 konstituierten sich der Vorstand und die Vertreterversammlung als Leitungsorgane der neuen BG. Bis zu den nächsten Sozialwahlen erfolgte die Besetzung dieser Gremien durch Benennung seitens des Bundesversicherungsamtes auf Vorschlag der jeweiligen „Listenführer“. Listenführer für die Arbeitgeberseite unserer Branche ist und bleibt der bvdm. Den Arbeitgebern der Druckindustrie stehen 3 Vorstandsmitglieder sowie 6 weitere Mitglieder der Vertreterversammlung nebst entsprechenden Stellvertretern zu. Die für die Druck¬industrie benannten Vorstandsmitglieder sind gleichzeitig auch Mitglied im Sozialpolitischen Ausschuss des bvdm, ein Umstand, der die Kommunikation zwischen der Sozialpolitik unserer Branche und der gesetzlichen Unfallversicherung fördert.

Ziel der Gesetzesreform ist auch eine stärkere Vereinheitlichung der Unfallversicherung zwischen den Branchen. Die hierfür bestehenden Übergangsfristen konnten zu Gunsten der Druckindustrie voll genutzt werden. So bleibt der geltende Gefahrtarif noch bis 31.12.2014 in Kraft. Für eine eigenständige Beitragsbemessung gilt weiterhin eine Übergangsfrist von 12 Jahren. Auch der Bereich der Prävention wird weiterhin branchenspezifisch ausgerichtet. Im Übrigen sieht der bvdm in den Sparten Elektrotechnik, Textil und Feinmechanik ähnliche und vergleichbare Unfallrisiken wie für die Druckindustrie. Dies waren u. a. maßgebliche Sachgründe, die für die jetzt vollzogene Fusion sprachen.



„Zukunftsfonds Medien, Druck, Papier“
Mehr Rente für weniger Aufwand




Viel zu wenige Arbeitnehmer machen bisher von ihrem Recht auf Entgeltumwandlung Gebrauch. Die Folge: Vor allem Mitarbeiter in kleineren Unternehmen bekommen später keine Betriebsrente. Im Ruhestand klafft daher eine große Lücke, denn die gesetzliche Rente alleine wird für das Einkommen im Alter nicht mehr ausreichen und auch die private Vorsorge füllt die Versorgungslücke nicht auf.
Besonders lukrativ ist die Entgeltumwandlung über ein branchenweites Versorgungswerk wie den „Zukunftsfonds Medien, Druck, Papier“. Bei diesem Modell, das von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dem Bundesverband Druck und Medien (bdvm) sowie dem Hauptverband der Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitenden Industrie (hpv) in Kooperation mit Gerling entwickelt wurde, handelt es sich um eine überbetriebliche Pensionskasse, die allen tarifgebundenen und außertariflichen Mitarbeitern offen steht. Voraussetzung ist, dass sich ihr Betrieb dem Modell angeschlossen hat. Das Branchenmodell hat gegenüber individuellen Altersvorsorgemöglichkeiten der einzelnen Mitarbeiter den Vorteil, dass günstige Sonderkonditionen eingeräumt werden. Aufgrund des kollektiven Charakters ist der Zukunftsfonds günstiger als die meisten Angebote zur privaten Altersversorgung, denn durch niedrige Verwaltungskosten lässt sich eine hohe Rendite für den Einzelnen erwirtschaften.


> Hier der Link zum Zukunftsfond
Verband Druck und Medien Niedersachsen e.V. · Bödekerstraße 11 · 30161 Hannover
Telefon 0511 33806-0 · Telefax 0511 33806-20 · E-Mail


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