|
|
 |
|
|
Leistungen Referat Umwelt
|
 |
 |
 |
Klimaschutzförderung in Niedersachsen auf einen Blick Alle Klimaschutz- und Energieprogramme in Broschüre von NBank und UVN
Investitionen in Energie sparende Technologien oder in Wärme dämmende Baumaßnahmen schonen das Klima. Vielfältige Förderungen des Staates erleichtern Unternehmen, Privatpersonen und öffentliche Institutionen, diese Investitionen zu tätigen. Wie sie beim Klimaschutz in Niedersachsen wie gefördert werden können, erfahren sie jetzt in der gemeinsam von der NBank und den Unternehmerverbänden Niedersachsen (UVN) herausgegebenen Broschüre „Aktuelle Energie- und Klimaschutzprogramme“. 30 Seiten informieren über die wesentlichen Förderungen von Land, Bund, Europäischer Union oder anderen Institutionen, mit denen zur Verminderung des CO2-Gehaltes beigetragen werden kann.
„Transparenz über Fördermöglichkeiten zu schaffen, ist die zentrale Aufgabe der NBank. Die Broschüre bündelt das aktuelle Förderangebot zu einem umfassenden Überblick, um auf dieser Grundlage schnell die passende Förderung zu finden“, erklärt Dr. Sabine Johannsen, Mitglied des NBank-Vorstandes. Die Unternehmerverbände Niedersachsen begründen ihr Engagement mit der besonderen Bedeutung, die sie der Steigerung von Energieeffizienz vor allem bei energieintensiven Unternehmen beimessen. „Gemeinsam mit Partnern aus Landesregierung und NBank schaffen wir daher Anreize, derartige Maßnahmen umzusetzen und Klimaschutz- wie Nachhaltigkeitsstrategien in die Unternehmenspolitik einzubinden“, erläutert UVN-Hauptgeschäftsführer Dr. Volker Müller.
32 Energie- und Klimaschutzprogrammen finden sich in der klar gegliederten Broschüre. Die Programme fördern die Innovationen von klimaverträglichen und Energie sparenden Technologien ebenso wie das energiesparende Sanieren und Bauen. Auch sind Pro-gramme aufgeführt, die ein vernetztes Vorgehen zum Zwecke des Klimaschutzes finanziell unterstützen.
Die Broschüre ist als PDF downzuloaden. Gedruckt ist sie kostenlos anzufordern unter der E-Mail-Adresse klimaschutz@nbank.de oder telefonisch unter 0511.30031-313. Unter diesen Kontaktdaten beantworten Berater der NBank auch nähere Fragen zu den in der Broschüre aufgeführten Klimaschutzprogrammen.
> Infobroschüre Klimaschutzförderung
|
|
 |
 |
 |
REACH-Verordnung in Kraft getreten
Am 1. Juni 2007 trat die REACH-Verordnung der EU in Kraft. Die Verordnung gestaltet das Chemikalienrecht neu. Die Industrieunternehmen sollen selbst für die von ihnen hergestellten, vertriebenen oder verwendeten Produkte die Verantwortung übernehmen. Dabei gilt der Grundsatz, Stoffe, zu denen keine ausreichende Kenntnis zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vorliegen, dürfen weder hergestellt noch vermarktet werden. Mit den drei Bausteinen Registrieren, Bewerten und Zulassen soll REACH ein umfassendes Chemikalienmanagement schaffen.
Jeder, der mit der Herstellung, Vermarktung und Anwendung von Chemikalien zu tun hat, ist von REACH betroffen. Druckereien als in der Regel Verwender von Chemikalien, gehören nach der REACH-Systematik zu den nachgeschalteten Anwendern. Daraus ergeben sich gewisse Pflichten. REACH stellt unter anderem auf eine verlässliche Kommunikation innerhalb der Lieferkette ab. Druckereien haben Informationspflichten. Doch auch in einem noch weitreichenderen Punkt sind Druckereien von REACH betroffen. Stoffe, die bei der Registrierung für ein Anwendungsgebiet nicht deklariert worden sind, dürfen dann für diesen Bereich nicht eingesetzt werden. Die Flexibilität der Hersteller schrumpft Rezepturanpassungen auf die Schnelle wahrzunehmen, wenn der neue Druckauftrag gerade dies verlangt. Ganz abgesehen davon, dass aufgrund der Registrierungskosten Stoffe aus dem Bereich der Additive wegfallen könnten, weil sich deren Produktionsmenge nicht mehr lohnt.
Die beigefügte Information beschreibt das Wesentlichste zu REACH. Darin sind auch die Pflichten für Druckereien aus REACH als nachgeschaltete Anwender beschrieben. Druckereien sind jetzt zunächst gefordert, Bestandsaufnahme in ihren Unternehmen zu machen und das Inventar an verwendeten Chemikalien zu erheben. Der bvdm prüft derzeit, wie er mit anderen Partnerverbänden und Institutionen die Druckbetriebe unterstützen und deren Aufwand bei der Erfüllung der Vorschriften minimieren kann. Zu gegebener Zeit erhalten Sie weitere Informationen.
> DIHK Ratgeber zum Thema REACH
> Neuster Informationen zu REACH Stand: 12.07.2007
|
|
 |
 |
 |
Der Klimawandel
In den Medien ist das Thema Klimaschutz derzeit besonders aktuell. Unter der Headline „Kampf dem Klimawandel“ werden Szenarien über die Folgen einer möglichen Erderwärmung kommuniziert. Die Forderung wird verstärkt, den Ausstoß von Kohlendioxid spürbar zu senken und Maßnahmen zum Klimaschutz zu ergreifen. Die Folgen des Klimawandels werden mit 3.000 Milliarden Euro beziffert, wenn jetzt nichts getan werde.
Seit Anfang 2005 werden Emissionsrechte für das Klimagas gehandelt. Die großen Energieerzeuger und -verbraucher sind von dem rechtlich geregelten Emissionshandel der EU betroffen. Allenfalls ganz große Druck- und Medienunternehmen des Zeitschriften-Tiefdrucks sind in das Treibhausgashandelsgesetzt (TEHG) einbezogen.
Doch in jüngster Zeit werden auch kleinere Druckbetriebe mit der Thematik Klimaschutz konfrontiert. Druckkunden sprechen die Klimaneutralität von Druckprodukten an. Damit wird ein freiwilliger Ausgleich durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten (Kauf von Emissionsminderungszertifikaten) verstanden, um die bei der Druckproduktion durch Material und Energieeinsatz unvermeidbar entstehende
CO2-Emissionen zu kompensieren. Auch Beratungsunternehmen bieten inzwischen verstärkt Druck- und Medienunternehmen honorarbasierte Analysen zur Klimabelastung bei der Herstellung von Druckerzeugnissen an.
> Ausarbeitung Klimawandel und Emissionshandel des bvdm
|
|
 |
 |
 |
Gesetzesänderungen
|
 |
 |
 |
Elektronische Nachweisführung für Abfallentsorgung
Das ZEDAL-System basiert auf einer langjährigen Entwicklung seitens der Abfallmanagement Datenverarbeitungs GmbH und dem Industriepark Höchst KG. Ziel war es, ein System zu entwickeln, welches sowohl alle abfallrechtlichen Anforderungen der Nachweisverordnung erfüllt, als auch die Nachteile der bisher papiergebundenen Nachweisführung mittels elektronischer Mechanismen aufhebt. Oberstes Ziel ist eine Zeit- und Kostenersparnis für jeden Beteiligten im gesamten Nachweisverfahren.
> Weitere Infos hier
|
|
 |
 |
 |
Die neue Gefahrstoffverordnung
So reagieren Sie richtig!
Haben Sie in den letzten Monaten Info- und Werbezettel über die neue Gefahrstoffverordnung auf den Tisch bekommen?
Haben Sie Überschriften wie Neue strenge Regeln oder gravierende Änderungen verunsichert?
Wollen Ihnen Firmen teures Geld Computerprogramme verkaufen, für die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe verkaufen?
Kein Grund zur Sorge! Es wird auch hier nur mit Wasser gekocht!
Es gibt Änderungen und Sie müssen in Zukunft eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. - Das ist korrekt - Aber wir sind Ihnen dabei behilflich, so dass alles überschaubar wird.
Wir geben Ihnen praktische Hilfe an die Hand, speziell auf die Druck- und Medienindustrie abgestimmt.
Hier die Arbeitsbogen für die Druck- und Medienindustrie zum Herunterladen.
> Gefährdungsbeurteilung zum Downloaden
> Maßnahmen zum Downloaden
|
|
 |
 |
 |
Nachhaltige Entwicklung in der Druck- und Medienindustrie
"Nachhaltige Entwicklung" steht für eine Unternehmensführung, die neben wirtschaftlichem Erfolg auch nach Entlastung der Umwelt und sozialem Engagement strebt. Das Leitbild hierzu geht auf die Konferenz der Vereinten Nationen von 1992 in Rio zurück. Der Staat wird sein künftiges Handeln immer stärker nach diesen Grundsätzen ausrichten. Von den Unternehmen der Druck- und Medienindustrie wird erwartet, dass sie sich wie andere Wirtschaftsbereiche mit dem Thema "Nachhaltige Entwicklung" auseinandersetzen.
Eine kostenlose Broschüre gibt Aufschluss darüber, was unter dem Begriff "Nachhaltige Entwicklung" zu verstehen ist. Sie zeigt, wo sich die Druck- und Medienindustrie in diesem Kontext befindet. Für diejenigen Unternehmen, die ihr unternehmerisches Handeln in einem Nachhaltigkeitsbericht dokumentieren möchten, bietet die Broschüre eine Anleitung für eine erfolgreiche Berichterstattung.
|
 |
|
|
 |
 |
 |
Verband Druck und Medien Berlin-Brandenburg eV · Am Schillertheater 2 · 10625 Berlin Telefon: (030) 302 20 21 · Telefax: (030) 301 40 21 · E-Mail
Verband Druck und Medien Niedersachsen e.V. · Bödekerstraße 10 · 30161 Hannover Telefon 0511 33806-0 · Telefax 0511 33806-20 · E-Mail
|
|
 |
|